Einen Bauantrag stellen
Der erste Schritt, wenn Sie bauen oder umbauen möchten
Ein Bauantrag ist ein schriftlicher Antrag, der vor dem Beginn eines Gebäudebaus oder -umbaus bei der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden muss, sofern der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Der Bauantrag stellt damit die rechtliche Grundlage für den Bau bzw. Umbau eines Gebäudes dar. Erst nach erfolgter Baugenehmigung dürfen die Bauarbeiten für das jeweilige Gebäude rechtmäßig beginnen. Der Antrag auf eine Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadt Ronnenberg einzureichen. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern und verkürzen die Dauer der Prüfung.
Informationen zum Erwerb eines Baugrundstücks im Stadtgebiet Ronnenberg finden Sie im Baulandbrief zum Download in der Informationsleiste rechts. Lassen Sie sich möglichst frühzeitig zu Ihrem Bauvorhaben beraten. Gern stehen die Mitarbeiter/innen des Teams Räumliche Stadtentwicklung, Baurecht für Fragen Ihnen zur Verfügung.
Bauaufsicht
Die Stadt Ronnenberg hat, in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde, gemäß § 58 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Der Schwerpunkt liegt dabei in einer ausführlichen Bauberatung der Bau- und Kaufinteressierten. Sie können Ihren Beitrag zu einer effektiven Verfahrensabwicklung leisten, indem Sie sich möglichst frühzeitig von unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern beraten lassen, für Ihren Bauantrag bzw. Bauanzeige (§ 62 NBauO) qualifizierte Planverfasser beauftragen und von Anfang an möglichst vollständige Unterlagen einreichen.
Organisationseinheiten
Team Räumliche Stadtentwicklung, Baurecht | |
Hansastr. 38 30952 Ronnenberg |