Nachdem das niedersächsische Kultusministerium den Betrieb von Kindertages- und Horteinrichtungen wegen der Corona-Pandemie erneut seit dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 14. Februar 2021 untersagt hat, tritt die Möglichkeit der Gebührenerstattung nunmehr wieder in Kraft.
Für die Dauer der Betriebsuntersagung wird daher auf die Betreuungsgebühren verzichtet, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Seitens der Stadtverwaltung wird daher nach Beendigung der Betriebsuntersagung eine tageweise Abrechnung der Gebühren in den Fällen erfolgen, in denen das Kind in die Einrichtung gehen konnte, unabhängig davon wie lange das Kind an diesem Tag in der Einrichtung anwesend war.
Hinsichtlich des Essengeldes wird ebenfalls eine tageweise Abrechnung nach Wiederkehr in den Regelbetrieb stattfinden und nur die Essen in Rechnung gestellt, die auch während der Notbetreuung bestellt wurden.
Um allerdings bereits jetzt eine Entlastung für die Eltern herbeizuführen, wird in diesem Zusammenhang die Abbuchung der Gebühren im Februar 2021 ausgesetzt. Eltern, die selbst zahlen und ggf. einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können auf die Zahlung verzichten.
Sofern die Betriebsuntersagung verlängert wird und sich bis in den März 2021 hinziehen sollte, wird bzgl. der Märzgebühren ebenfalls eine Aussetzung der Gebührenerhebung in Aussicht gestellt.
Weiterhin werden die für Januar 2021 bereits gezahlten Beiträge im Nachgang in der Erstattungsabrechnung entsprechend berücksichtigt.