Gebühren- und Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen
Sollten Sie in Ronnenberg leben, aber zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Betreuungsplatz in einer anderen Kommune benötigen, muss ein „Antrag auf Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes außerhalb der Wohnortkommune" gestellt werden. Den Antrag finden Sie auf dieser Seite rechts.
Da die Gebühren, die die Eltern in den Einrichtungen zahlen, die tatsächlichen Kosten für den Betreuungsplatz nicht decken, ist es in der Regel so, dass die Wohnortkommune die externen Betreuungsplätze zusätzlich bezuschussen muss. Die Stadt Ronnenberg muss daher prüfen, inwieweit eine Bezuschussung des auswärtigen Betreuungsplatzes notwendig und möglich ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Betreuungsplatzes außerhalb der Wohnortkommune.
Die Gebühren- und Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg finden Sie in der Infospalte rechts unter "Dokumente".
Für Fragen rund um das Thema Gebühren stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:
Frau Melanie Lichtenfels
- Gebührenberechnung Kindertagesstätten und Wirtschaftliche Jugendhilfe für die Stadtteile Empelde und Ihme-Roloven
Frau Anja Kurztusch
- Gebührenberechnung Kindertagesstätten und Wirtschaftliche Jugendhilfe für die Stadtteile Benthe, Ronnenberg (ohne Hort), Weetzen und freie Träger
Frau Christina Tolkemit
- Gebührenberechnung Kindertagesstätten und Wirtschaftliche Jugendhilfe für Hort Ronnenberg
Organisationseinheiten
Team Kinderbetreuung | |
Rathaus 2 a Hansastr. 38 30952 Ronnenberg (Im Navigationsgerät ist "Hansastr. 30" einzustellen) |