Inhaltsbereich

Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • die Aushebung einer Baugrube (z.B. Kanal-, Gas-, Wasser-, Kabel-, Leitungsverlegung, Fundamentarbeiten)
  • Absicherungseinrichtungen (z.B. Fußgänger-Notweg/Überdachung, Bauzaun, Schutzplanke)
  • Straßensperrungen
  • Arbeiten im Seitenraum

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. Die Anordnungen müssen befolgt werden. Vor Erteilung der Anordnung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden.

Verfahrensablauf

Bereits in der Planungsphase der Baustelle ist die baugewerbetreibende Person verpflichtet, die spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu analysieren, um die erforderlichen und angemessenen Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle festzulegen. Anschließend ist ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrsmaßnahmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde einzureichen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die relevanten Stellen, wie Polizei, Verkehrsbetriebe und Straßenbaubehörde an. Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Falls erforderlich, wird eine Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten durchgeführt, um die notwendigen Maßnahmen direkt vor Ort abzustimmen. Die Verkehrsbehörde ordnet die festgelegten Maßnahmen daraufhin an, die von der antragstellenden Person umzusetzen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftlicher Antrag, (per Email, Fax, oder postalisch)
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan
  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS
Welche Gebühren fallen an?

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 98,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können. Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Zurück