Inhaltsbereich
Nutzung öffentlicher Flächen zur Lagerung von Gegenständen (z. B. für Baumaterial, Baustelleneinrichtung oder temporäre Anlagen)
Allgemeine Informationen zur Nutzung öffentlicher Flächen als Lagerfläche
Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend nutzen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Dies gilt insbesondere für baustellenbezogene oder sonstige temporäre Zwecke, zum Beispiel das Abstellen von Baumaterialien, Baugeräten oder mobilen Toilettenanlagen. Für die Aufstellung von Containern oder Baugerüsten können Sie die entsprechenden Online Formulare nutzen.
Öffentliche Flächen sind grundsätzlich für den Verkehr bestimmt. Jede darüber hinausgehende Nutzung stellt eine sogenannte Sondernutzung dar und ist genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wird im Einzelfall erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein, insbesondere zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Eventuell notwendige Halteverbote sind bereits in der Genehmigung enthalten.
Sollten darüber hinaus zusätzliche Halteverbote benötigt werden, müssen diese gesondert beantragt werden. Den Antrag für Haltverbote finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Lageplan/eine Skizze bzw. eine Beschreibung des Lagerortes ist dem Antrag beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Lagerung von Baumaterial auf öffentlichen Flächen ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 33,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können.
Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann im Voraus erfragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Was sollte ich noch wissen?
Die Lagerfläche muss entsprechend den verkehrsrechtlichen Vorschriften gesichert und kenntlich gemacht werden (Absperrungen, Beleuchtung, Beschilderung usw.).
Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen sind der Ausnahmegenehmigung zu entnehmen.