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Informationen zur Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument, mit dem die städtebauliche Entwicklung einer Kommune gesteuert und geordnet wird. Die Stadt Ronnenberg erstellt für ihr gesamtes Gebiet oder für einzelne Bereiche sogenannte Bauleitpläne, zu denen der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne gehören. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung dieser Pläne sind im Baugesetzbuch (§§ 5 bis 7 BauGB) festgelegt.
Der Flächennutzungsplan – Grundzüge der Stadtentwicklung
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und zeigt die grundlegenden Absichten der städtebaulichen Entwicklung auf. Er gibt beispielsweise an, welche Flächen für Wohngebiete, Gewerbe oder Verkehrsflächen vorgesehen sind. Dabei handelt es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan, der für die Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Die Stadt Ronnenberg verpflichtet sich jedoch, bei der weiteren Bauleitplanung, insbesondere bei der Erstellung von Bebauungsplänen, den Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. Auch bei Vorhaben im Außenbereich ist der Flächennutzungsplan maßgeblich.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan wurde im Jahr 1981 beschlossen und seitdem etwa 40 Mal geändert, um beispielsweise neue Wohngebiete, Sondergebiete für den Einzelhandel oder Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren, bei dem sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden und andere öffentliche Stellen beteiligt werden. Erst nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde kann der Flächennutzungsplan in Kraft treten.
Die Flächennutzungspläne können Sie hier einsehen und herunterladen. Bitte beachten Sie, dass das Herunterladen auf eigene Verantwortung erfolgt und keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen wird.
Der Bebauungsplan – Konkrete Festlegungen für Bauvorhaben
Der Bebauungsplan wird bei Bedarf für einzelne Teile des Stadtgebiets als Satzung erlassen. Er konkretisiert die Vorgaben des Flächennutzungsplans und legt beispielsweise fest, welche Art der Nutzung (wie Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft) zulässig ist und in welchem Maß gebaut werden darf, etwa hinsichtlich der Bauhöhe, der Anzahl der Geschosse oder der Ausnutzung des Grundstücks. Darüber hinaus können im Bebauungsplan auch örtliche Bauvorschriften enthalten sein, etwa zu Dachfarben oder der Höhe von Einfriedungen.
Ein Bauvorhaben ist nach Genehmigung oder Anzeige zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Somit bilden Bebauungspläne die wesentliche Grundlage, auf deren Basis die Bauaufsichtsbehörden Baugenehmigungen erteilen.
Die Bebauungspläne können Sie hier einsehen und herunterladen. Auch hier gilt, dass die Nutzung auf eigene Verantwortung erfolgt und keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen wird.
