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E-Scooter
E-Scooter in Ronnenberg
Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Tretroller bzw. E-Scooter, können in Verbindung mit dem ÖPNV ein umweltschonender Baustein der Mobilität sein und Menschen dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehen zu lassen.
Wer einen E‐Tretroller leihen möchte, kann dies in Ronnenberg über den Sharing‐Anbieter Voi Technology Germany GmbH tun. Um die Verkehrssicherheit und eine rücksichtsvolle Integration der Fahrzeuge in das Ronnenberger Stadtgebiet zu gewährleisten, hat die Stadt Ronnenberg einen Vereinbarung mit dem Anbieter getroffen.
So wurde zum Beispiel festgelegt: Es dürfen maximal fünf Roller an einem Standort für den Sharing‐Betrieb aufgestellt werden. Dabei sind die Verbotszonen, in denen ein Leih‐Ende und somit das Abstellen der E‐Tretroller untersagt ist, einzuhalten. Zudem gilt als oberstes Gebot bei der Nutzung im öffentlichen Straßenraum stets die Verkehrssicherheit aller Teilnehmenden, zum Beispiel Menschen mit dem Rad oder zu Fuß. Sollten die zur Miete zur Verfügung gestellten E‐Scooter beispielsweise Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt wird, müssen diese vom Anbieter entfernt werden.
Beschwerden und Verstöße melden
Die Nutzung des E-Tretroller im Sharing-Betrieb unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Beschwerden oder weitere Anliegen können an support@voiapp.io oder die Telefonnummer
+49 1573 5993270 gerichtet werden, falsch geparkte Roller können auf www.scooter-melder.de gemeldet werden.
Rechtliche Informationen
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019, wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können.
Fragen und Antworten - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Organisationseinheiten
| 34 - Team Ökologie, Klimaschutz | |
| Hansastr. 38 30952 Ronnenberg | |

