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Baumschutz in der Stadt Ronnenberg
Um das Orts- und Landschaftsbild im Stadtgebiet Ronnenberg zu beleben und zu gestalten, zur Verbesserung des Kleinklimas und um eine nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern, werden in der Stadt Ronnenberg alle Bäume, Sträucher und Hecken durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt, sofern sie bestimmten Arten angehören und einen bestimmte Größe aufweisen.
Geschützte Baumarten, Hecken und Großsträucher
- alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden; liegt der Baumkronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend;
- alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden; liegt der Baumkronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend;
- Abs. 1 Ziff. a) gilt für Bäume der Arten Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme, Mehlbeere, Kugelahorn und Kugelrobinie bei einem Mindeststammumfang von 30 cm;
- Großsträucher ab 3 m Höhe und Hecken außerhalb und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen ab 2,00 m Höhe und 5 m Länge;
- alle Bäume, Sträucher und Hecken, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind, unabhängig von Gehölzart und Größe;
- alle Ersatzpflanzungen gem. § 7 unabhängig von Gehölzart und Größe.
Verbotene Maßnahmen
Es ist verboten, Gehölze zu entfernen, zu beschädigen, zu beeinträchtigen oder in ihrer Gestalt wesentlich zu verändern.
Antrag auf Beseitigung von Gehölzen
Wollen Sie geschützte Gehölze trotzdem fällen, so kann dies in Ausnahmefällen genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag nach Baumschutzsatzung beim Team Ökologie der Stadt Ronnenberg zu stellen.
Im Antrag sind Standort, Gehölzart, geschätzter Stammumfang sowie die geschätzte Höhe und der Grund für die Beseitigung anzugeben. Bei Hecken ist zusätzlich die Länge anzugeben. In bestimmten Fällen kann eine Ersatzpflanzung durch die Stadt Ronnenberg gefordert werden.
Gebühren
Es könnten Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Bitte beachten Sie bei Beantragung die näheren Regelungen der Ronnenberger Baumschutzsatzung.
Erlaubnis
Die Erlaubnis aufgrund einer beantragten Ausnahme oder Befreiung wird schriftlich erteilt. Sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden, widerruflich oder befristet erteilt werden. Dem Antragsteller kann insbesondere auferlegt werden, Bäume, Sträucher oder Hecken bestimmter Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume, Sträucher oder Hecken auf seine Kosten zu pflanzen und zu erhalten.
FAQ zum Baumschutz
Über diesen Link gelangen Sie zu häufig gestellten Fragen und Antworten rund um Baumschutz und Gehölzschnitt.