Der Bürgermeister bzw. einer seiner drei Stellvertreter oder die Ortsbürgermeister/innen möchten es nicht versäumen, den Bürgerinnen und Bürgern persönlich die Glückwünsche und einen Blumenstrauß anlässlich ihrer Ehe- oder Altersjubiläen zu überbringen.
Gratuliert wird aus Anlass des
- 50. Ehejubiläums (Goldene Hochzeit)
- 60. Ehejubiläums (Diamantene Hochzeit)
- 65. Ehejubiläums (Eiserne Hochzeit)
- 70. Ehejubiläums (Gnadenhochzeit)
- 75. Ehejubiläums (Kronjuwelenhochzeit)
- 80. Ehejubiläums (Eichenhochzeit)
- 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und zu jedem weiteren Lebensjahr.