Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung sollen durch Eingliederungshilfeleistungen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden. Soweit die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der behinderungsbedingte Bedarf festgestellt.
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
- Heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder (Frühförderung)
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung
- Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)
- Hilfen zu selbst bestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
- Hilfen bei der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit
Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist für Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.01.2020 die Region Hannover - Team 50.03 - Leistungen der Eingliederungshilfe Süd - Fallmanagement zuständig. Die Zuständigkeit der Stadt Ronnenberg ist entfallen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Region Hannover.