In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Der Antrag wird im Bürgerbüro, Chemnitzer Str. 2, entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Alternativ können Sie den oben verlinkten Online-Service nutzen.
nicht angegeben
nicht angegeben
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