Eine Haltverbotszone ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Transportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann.
Anordnungen zum Einrichten von Haltverbotszonen, beispielsweise für Umzüge oder Anlieferungen, können schriftlich beantragt werden. Darüber hinaus kann den Antragstellern ermöglicht werden, den entsprechenden Bereich mit einem Kraftfahrzeug zu beparken, um Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen.
Die Anordnung enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Haltverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) oder Speditionen ausgeliehen werden. Ein entsprechendes Aufstellprotokoll ist zu fertigen.
Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für eine Haltverbotszone und möglichem Abschlepptag müssen 3 volle Werktage (72 Stunden) liegen (Beispiel: geplante Maßnahme am Samstag = Aufstellen der Verkehrsschilder spätestens am Dienstag). Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden, sofern zum Zeitpunkt des Aufstellens der Haltverbotschilder ein sog. Aufstellprotokoll gefertigt wurde. unter der Angabe von Zeugen oder durch (Handy)Foto der zuständigen Stelle übermittelt wird.
Besonderheiten für eine Haltverbotzone für einen Möbelumzug
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie, sollte Ihr Einzugs- bzw. Auszugsort außerhalb des Stadtgebietes Ronnenberg liegen, eine gesonderte Anordnung der dort zuständigen Verkehrsbehörde benötigen.