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Haltverbotszonen - Einrichtung (z.B. bei Umzug)

Allgemeine Informationen

Eine Haltverbotszone ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Transportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann.

Anordnungen zum Einrichten von Haltverbotszonen, beispielsweise für Umzüge oder Anlieferungen, können schriftlich beantragt werden. Darüber hinaus kann den Antragstellern ermöglicht werden, den entsprechenden Bereich mit einem Kraftfahrzeug zu beparken, um Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen.

Die Anordnung enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Haltverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) oder Speditionen ausgeliehen werden. Ein entsprechendes Aufstellprotokoll ist zu fertigen.

Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für eine Haltverbotszone und möglichem Abschlepptag müssen 3 volle Werktage (72 Stunden) liegen (Beispiel: geplante Maßnahme am Samstag = Aufstellen der Verkehrsschilder spätestens am Dienstag). Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden, sofern zum Zeitpunkt des Aufstellens der Haltverbotschilder ein sog. Aufstellprotokoll gefertigt wurde. unter der Angabe von Zeugen oder durch (Handy)Foto der zuständigen Stelle übermittelt wird.

Besonderheiten für eine Haltverbotzone für einen Möbelumzug
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie, sollte Ihr Einzugs- bzw. Auszugsort außerhalb des Stadtgebietes Ronnenberg liegen, eine gesonderte Anordnung der dort zuständigen Verkehrsbehörde benötigen.

Verfahrensablauf

Nach der Antragstellung erhalten Sie eine "straßenverkehrsbehördliche Anordnung" für das Aufstellen von Verkehrszeichen. Damit haben Sie die Berechtigung, amtliche Verkehrsschilder entsprechend der Anordnung aufzustellen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen darf erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen. Die Rechnung für die behördliche Genehmigung erhalten Sie mit der Genehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der schriftliche Antrag sollte die nachfolgenden Aspekte beinhalten:

  • Vor- und Zunamen
  • Adresse
  • eine Telefonnummer für Rückfragen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
  • eine E-Mail-Adresse, unter der Sie erreichbar sind
  • Zweck der Haltverbotszone (Möbelumzug/-entrümpelung, Handwerkerfahrzeuge, Container usw.)
  • Länge der Haltverbotszone
  • den Ort (Straße und Hausnummer), an der die Haltverbotszone eingerichtet werden soll ggf. mit beigefügter Skizze.
  • den Tag sowie den Zeitraum (z.B. 08:00 - 12:00 Uhr)
Welche Gebühren fallen an?

Die Einrichtung einer Haltverbotszone ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 33,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können. Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann im Voraus erfragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin an die Stadt Ronnenberg.

Die Halteverbotsschilder müssen drei Werktage vor dem Umzugstermin bzw. dem Gültigkeitsdatum aufgestellt werden. 

Was sollte ich noch wissen?

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle abzusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Straßenverkehrsbehörde und/oder die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben. 

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