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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust

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32.22 - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten VCard
Rendsburger Straße 34
30659 Hannover
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • ZBI (Fahrzeugschein)
  • ZBII (Fahrzeugbrief)
  • TÜV Bericht
  • Diebstahlanzeige einer deutschen  Polizeibehörde
  • Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
  • Verlusterklärung
Welche Gebühren fallen an?

Ab 31,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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