Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: " rotes Kennzeichen ") zur einmaligen Verwendung.
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Kurzzeitkennzeichen beantragen
Externe Behörden
| Zulassungsstelle Region HannoverHildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilität/Kraftfahrzeug-Straße/KFZ-Zulassung-in-Stadt-und-Region/Kfz-Zulassungen-in-der-Region-Hannover/Zulassen-von-Kraftfahrzeugen |
Externe Ansprechpartner/in
| 32.21 - Team Service Center Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 051161611000 Telefax: 0511616-11001 E-Mail: Servicecenter@region-hannover.deHomepage: https://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Mo. + Do. 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Di. + Mi. 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr Fr. 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Sa. Geschlossen | |
| Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Telefon: 051057742200 Telefax: 051057742337 E-Mail: buergerbuero@stadt-barsinghausen.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136898244 Telefax: 05136898-212 E-Mail: buergerbuero@burgdorf.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 051398973500 Telefax: 051398973414 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Garbsen Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131707270 Telefax: 05131707-226 E-Mail: buergerbuero@garbsen.deÖffnungszeiten: Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Telefon: 05116153300 E-Mail: buergerbuero@isernhagen.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Laatzen Marktplatz 13 30880 Laatzen Telefon: 051182050 Telefax: 05118205-3296 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon: 051173079223 Telefax: 051173079269 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Lehrte Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: 051325050 Telefax: 05132505-310 E-Mail: info@lehrte.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. An der Stadtmauer 1 31535 Neustadt am Rübenberge Telefon: 050328433000 E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Telefon: 05137828352 Telefax: 05137828350 E-Mail: buergerbuero@stadt-seelze.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Sehnde Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138707111 Telefax: 05138707123 E-Mail: buergerbuero@sehnde.deÖffnungszeiten: Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Springe Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 0504173115 E-Mail: buergerservice@springe.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Uetze Marktstraße 9 31311 Uetze Telefon: 05173970030 Telefax: 05173970234 E-Mail: einwohner@uetze.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen. | |
| Kfz-Zulassungsstelle Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark Telefon: 05130581300 E-Mail: buergerbuero@wedemark.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung | |
| Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen Hauptstraße 1 bis 2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103700740 E-Mail: buergerbuero@wennigsen.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf Südstraße 1 31515 Wunstorf Telefon: 05031101400 Telefax: 05031101321 E-Mail: buergerbuero@wunstorf.deÖffnungszeiten: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr | |
| Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden Kirchstraße 1-3 30989 Gehrden Telefon: 0510864040 E-Mail: buergerservice@gehrden.deHomepage: https://www.gehrden.de/portal/startseite.htmlÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten.
- EVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Versicherungscode)
- Fahrzeugschein (ggf. Kopie der Vorder- u. Rückseite)
- TÜV-Bericht (aus Deutschland)
- Bei Kunden ohne gültigen Wohnsitz in Deutschland wird ein Bürge (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover) benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Ab 13,10 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.
Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
Das Fahrzeug muss vor Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein.
Sollten Sie die Kurzzeitkennzeichen benötigen um das Fahrzeug in eine Werkstatt zu befördern, um dort einen gültigen TÜV zu erhalten, dann ist dies nur innerhalb der Region Hannover möglich.
Die ZBI (Fahrzeugschein) darf in Kopie vorliegen, jedoch benötigen Sie eine leserliche Kopie und zwingend die Vorder- und Rückseite.