In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
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Reisepass
Allgemeine Informationen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde der Stadt Ronnenberg, Bürgerbüro Stadtteil Empelde und Stadtteil Ronnenberg, wenn Sie hier mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form, erstellt durch ein zertifiziertes Fotostudio oder direkt im Bürgerbüro (zu den biometrischen Vorgaben siehe die Fotomustertafel)
Hinweis für Kinder: Von Kindern unter 6 Jahren kann vor Ort kein Lichtbild aufgenommen werden. - Bei Erstausstellung oder Namensänderung: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts- oder Eheurkunde
- Familienbuch
- Bescheinigung über die Namensführung
- Soweit der Personalausweis vor Erreichen des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, sind eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
- 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
- 32,00 Euro Zuschlag für Reisepässe im Expressverfahren
- 22,00 Euro Zuschlag für Reisepässe mit 48 Seiten statt 32 Seiten
- 15,00 Euro für den Direktversand
Dieser kann nur unter bestimmen Voraussetzungen erfolgen. Über Einzelheiten informieren wir Sie auf Wunsch bei der Antragsstellung. - 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass (Gültigkeit bis zu 1 Jahr). Diesen erhält man sofort, wenn ein regulärer Reisepass nicht rechtzeitig - auch nicht im Expressverfahren - vor Reiseantritt ausgestellt werden kann.
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit liegt bei 4 - 6 Wochen
- Bei Express-Reisepässen bei 3 - 4 Werktagen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.