Aufgabe der Straßenreinigung ist die manuelle und maschinelle Beseitigung von Schmutz, Abfall, Laub und Wildwuchs. Ausgenommen hiervon sind kleine Wohn- und Anliegerstraßen, in denen den Anliegern die Reinigungspflicht übertragen wurde. Gleiches gilt für überörtliche Regions-, Landes- und Bundesstraßen. Hier erfolgt die Reinigung durch übergeordnete Straßenmeistereien.
Grundlage für die Straßenreinigung innerhalb des Stadtgebietes ist die städtische Straßenreinigungssatzung und zugehörige Verordnung. Die rechtliche Verpflichtung zur Straßenreinigung ergibt sich hierbei aus den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Die Zuständigkeit ist den Regelungen der Straßenreinigungssatzung und der zugehörigen Verordnung zu entnehmen. Die städtische Straßenreinigung hat hierbei die Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Lebensqualität auf den öffentlichen Straßen sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt über Straßenreinigungsgebühren. Der städtische Anteil für die Allgemeinheit liegt derzeit bei 25 %.
Geh - und Radwege
Innerhalb der geschlossenen Ortslage ist die Reinigung der Geh- und Radwege (einschließlich Winterdienst) in Gänze den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Dies gilt hierbei für alle im Straßenverzeichnis erfassten Straßen.
Turnus und Kosten
Die maschinelle Reinigung erfolgt gemäß den Regelungen/Festlegungen der Straßenreinigungsverordnung und wird im Stadtgebiet, für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze einmal wöchentlich durchgeführt.
Die stadtteilbezogene Durchführung der maschinellen Reinigung gestaltet sich wie folgt:
- Montag: Empelde I
- Dienstag: Benthe, Empelde II, Ronnenberg I
- Mittwoch: Ihme-Roloven I, Ronnenberg II
- Donnerstag: Ihme-Roloven II, Linderte, Vörie, Weetzen
Soweit die Straßenreinigung von den Grundstückseigentümern durchzuführen ist, ist sie ebenfalls wöchentlich durchzuführen.
