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Auf eine gute Nachbarschaft
Mit Rücksicht zu einem guten Miteinander
Helfen Sie mit durch gegenseitige Rücksichtnahme das Zusammenleben in der Stadt Ronnenberg für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Es gibt zahlreiche Fragen, die das tägliche Miteinander unter Mitbürgern und Nachbarn betreffen und die deshalb an die Verwaltung gerichtet werden. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die häufigsten Fragen und Antworten in diesem Zusammenhang verschaffen.
Lärmschutz
Sie kennen das vielleicht, in den Sommermonaten und vor allem bei viel Regen und Sonne wächst der Rasen im heimischen Garten erheblich. Dadurch muss er regelmäßig gemäht werden. Wir empfehlen auf die Lärm verursachende Gartenarbeit in der Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr zu verzichten. Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren, insbesondere Rasenmäher sowie motorbetriebene Geräte, dürfen nur an Werktagen in den Zeiten von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden.
Insbesondere dürfen Musikinstrumente und akustische Geräte (Rundfunk-, Fernseh- und Tonträgergeräte) innerhalb der Ruhezeiten nur in solcher Lautstärke gespielt oder betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. In Mietshäusern können Kopfhörer des lieben Friedens Willen Abhilfe schaffen.
Haben Sie Tiere?
Dann möchten wir Sie ganz herzlich bitten darauf zu achten, dass niemand durch die Tiergeräusche mehr als geringfügig belästig wird. Insgesamt sind Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Für Hundebesitzer gilt die Besonderheit, dass innerhalb der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 01. April bis 15. Juli Hunde nur angeleint in der freien Landschaft laufen dürfen. Achten Sie dabei bitte auch darauf, dass Ihr Hund beim Spazieren gehen sein Geschäft nicht auf öffentlichen Gehwegen oder Grünflächen verrichtet. Und wenn doch, bitten wir Sie den Hundekot zu entfernen. Auch wenn das lästig ist, aber Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger werden es Ihnen danken.
Verkehrsgefährdungen und -behinderungen
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Straßen und Wegen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Dennoch wachsen diese schnell einmal über die eigene Grundstücksgrenze hinaus. Hier können für Fußgänger und Radfahrer potentielle Gefahren entstehen. Entfernen Sie als Grundstückseigentümer/in den Überwuchs bitte rechtzeitig und wenn Sie dabei eine elektrische Heckenschere oder gar eine Motorsäge benötigen – bitte nach Möglichkeit nicht in der Mittagszeit.
Lassen Sie sich finden
Warum? Ganz einfach, gut lesbare Hausnummern und Schilder können im schlimmsten Fall Leben retten. Fehlende, zugewachsene oder in der Dunkelheit nicht ausreichend oder gar nicht beleuchtete Hausnummern erschweren den Rettungsfahrzeugen Sie ohne Umwege zu erreichen. Und das ist nicht alles. Nicht nur Postboten, Zeitungsausträger und der Paketdienst werden es Ihnen danken, auch Ihre Besucher werden sich sicherlich darüber freuen, dass Ihr Haus gut und schnell zu finden ist. Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar sein und dürfen nicht von Sträuchern, Bäumen oder Vorbauten verdeckt werden.
Straßenreinigung
Saubere Straßen und Gehwege dienen Ihrer Sicherheit. Wir bitten Sie als Grundstückseigentümer/in sich um die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut der Rad- und Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr zu kümmern. Detaillierte Auskünfte über die Straßenreinigungsverordnung bzw. zur Straßenreinigungssatzung erhalten Grundstückseigentümer/innen sowie Anlieger/innen im Bauhof der Stadt Ronnenberg.
Winterdienst
Gerade im Winter kommt es zu vielen Unfällen. Wir wollen es mit Ihrer Hilfe vermeiden. Bitte halten die bei Schneefall den Gehweg (einschließlich gemeinsame Rad- und Gehwege) mindestens in einer Breite von 1,50 m frei. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten. Über Nacht fällt auch Schnee. Wir bitten Sie die Reinigung werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt zu haben. Achten Sie darauf, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg nicht durch Schnee und Eis behindert werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnlich abstumpfendes Material anzuwenden. Bitte verwenden Sie keine Chemikalien. Für Fragen zum Winterdienst steht Ihnen der Bauhof der Stadt Ronnenberg gerne zur Verfügung.
Schiedsamt - Die vorgerichtliche Streitschlichtung
Kann eine Meinungsverschiedenheit oder ein Streit im täglichen Miteinander trotz wiederholten Klärungsversuchen und Gesprächen nicht beigelegt werden, bietet sich die Heranziehung des Schiedsamts an. Nach der Terminvereinbarung sitzen Sie bei der Schiedsperson am Tisch und können in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem klären. Die ehrenamtlichen Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Jedoch gilt: Die Schiedspersonen können schlichten, aber nicht richten.
Das Schiedsamt kann u.a. bei strafrechtlichen Privatklageverfahren, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und vieles mehr mediativ tätig werden. Bei weiteren Fragen informiert Sie der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) unter www.schiedsamt.de.
Ronnenberger Schiedspersonen
Frau Sabine Ottinger
Tel.: 0511/646 997 90 (ab 18 Uhr)
E-Mail: sabine.ottinger@t-online.de
Herr Ludger Holle
Tel.: 05109/7714, (Mo, Di, Fr jeweils ab 18.30 Uhr)
E-Mail: Ludger.Holle@gmx.de
Die genauen Regelungen zu diesen Themen können Sie den beigefügten Satzungen und Verordnungen entnehmen.