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Aufstellung Baugerüst
Beantragen Sie die Genehmigung gerne hier online.
Allgemeine Informationen zur Beantragung von Baugerüsten
Wenn Sie ein Baugerüst auf einer öffentlichen Straße, einem Gehweg oder einem Platz aufstellen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Genehmigung wird im Einzelfall erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein. Diese betreffen insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern.
Sollten darüber hinaus zusätzliche Halteverbote benötigt werden, müssen diese gesondert beantragt werden. Den Antrag für Haltverbote finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Lageplan/eine Skizze bzw. eine Beschreibung des Aufstellortes ist dem Antrag beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufstellung eines Baugerüsts auf öffentlichen Flächen ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 33,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können.
Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann im Voraus erfragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung