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Containerstellung im öffentlichen Verkehrsraum
Beantragen Sie die Genehmigung gerne hier online.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Container zur Abfallentsorgung auf einer öffentlichen Straße, einem Gehweg oder einem Platz aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Der Grund dafür ist, dass ein Container im öffentlichen Verkehrsraum den Verkehr behindern oder die Sicherheit beeinträchtigen kann.
Eventuell notwendige Halteverbote für das Aufstellen des Containers sind bereits in der Genehmigung enthalten.
Sollten darüber hinaus zusätzliche Halteverbote benötigt werden, müssen diese gesondert beantragt werden. Den Antrag für Haltverbote finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Lageplan/eine Skizze bzw. eine Beschreibung des Aufstellortes ist dem Antrag beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Containerstellung auf öffentlichen Flächen ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 33,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können.
Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann im Voraus erfragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Was sollte ich noch wissen?
Der/die Container müssen entsprechend den verkehrsrechtlichen Vorschriften gesichert und kenntlich gemacht werden (Schraffen, Beleuchtung, usw.). Die notwendigen Sicherungen sind der Ausnahmegenehmigung zu entnehmen.