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Schiedsamt
Man hört immer wieder, dass die Zivilgerichte überlastet sind und viele Betroffene ärgern sich über langwierige Verfahren. Dieses liegt leider auch mit daran, dass sich die Gerichte immer häufiger mit Bagatellsachen beschäftigen müssen. Dabei führt ein "erstrittenes Urteil" keineswegs immer zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien, da diese oft im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen, sei es in der Nachbarschaft, oder im Geschäftsbereich. Eine echte Alternative ist in vielen Fällen eine Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet.
Im täglichen Miteinander kann es auch ohne Vorsatz schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten mitunter schwer, ihr Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die streitigen Fragen zu klären und die Situation zu bereinigen. Diese unabhängige Stelle ist in allen Städten und Gemeinden das Schiedsamt, in dem die Schiedsfrauen oder Schiedsmänner (Schiedspersonen) ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Das Schiedsamt, das es seit über 170 Jahren gibt, ist zuständig bei strafrechtlichen Privatklageverfahren und bei Beleidigung, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei diesen Straftaten ist vor Erhebung der Klage bei Gericht ein Schlichtungsverfahren vor den Schiedspersonen zwingend vorgeschrieben. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der ''Beschuldigte'' wohnt. Das Schiedsamt kann auch, was bisher wenig bekannt ist, freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche, z.B. wegen einer Geldforderung, angerufen werden. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS, Prümerstr. 2, 44787 Bochum) informiert auf der Internetseite www.schiedsamt.de über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen. Hier können Sie Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedspersonen erfahren.
Ronnenberger Schiedspersonen
Frau Sabine Ottinger
Tel.: 0511/646 997 90 (ab 18 Uhr)
E-Mail: sabine.ottinger@t-online.de
Herr Ludger Holle
Tel.: 05109/7714, (Mo, Di, Fr jeweils ab 18.30 Uhr)
E-Mail: Ludger.Holle@gmx.de