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Amtsblatt einsehen

Allgemeine Informationen

Ihre Kommune veröffentlicht wichtige amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt, in der Zeitung oder online. Dazu zählen zum Beispiel Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen und Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien.


Satzungen, Verordnungen (Rechtsvorschriften), die Erteilung von Genehmigungen des Flächennutzungsplanes sowie öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ronnenberg werden im elektronischen amtlichen Verkündungsblatt (Amtsblatt) für die Stadt Ronnenberg bekannt gemacht. Die Verkündung erfolgt mit dessen Ausgabe.

Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile von Rechtsvorschriften, so können sie im Rathaus 3 der Stadt Ronnenberg, Hansastraße 38, 30952  Ronnenberg, Stadtteil Empelde, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt werden. Auf die Dauer und den Ort der Auslegung wird in der Verkündung des textlichen Teils der Rechtsvorschriften hingewiesen (Ersatzverkündung). Die Ersatzverkündigung erfolgt mittels des elektronischen amtlichen Verkündungsblattes für die Stadt Ronnenberg.

Sonstige Bekanntmachungen, insbesondere solche, bei denen die ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, im elektronischen amtlichen Verkündungsblatt (Amtsblatt) für die Stadt Ronnenberg und durch Aushang an folgenden Bekanntmachungstafeln veröffentlich:

  • Benthe: Am Kindergarten (Bergstr. 3)
  • Empelde: Vor dem Bürgerbüro (Chemnitzer Str. 2) und vor dem Rathaus 1 (Hansastr. 38)
  • Ihme-Roloven: Vor dem Eingang zur Mehrzweckhalle (Hannoversche Str. 30)
  • Linderte: Vor dem Gebäude Lindenbrink 7
  • Ronnenberg: An der Verwaltungsnebenstelle (Velsterstr. 2) und am Gemeinschaftshaus (Weetzer Kirchweg 3)
  • Vörie: Gegenüber vom Kinderspielplatz (Landwehrstr.)
  • Weetzen: Vor dem Gebäude Hauptstr. 16

Die Dauer des Aushanges beträgt fünf volle Tage, sofern nicht eine andere Dauer vorgeschrieben ist. 

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.

Zuständige Stelle

Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.

Voraussetzungen

Für die Einsicht in das Amtsblatt sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Es ist öffentlich zugänglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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