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Auskunftssperren

Allgemeine Informationen

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Auskunftssperre beantragen Sie beim Bürgerbüro der Stadt Ronnenberg, Chemnitzer Str. 2, 30952 Ronnenberg, Stadtteil Empelde. Alternativ können Sie den oben verlinkten Online-Service nutzen.

Sie wird durch diese Meldebehörde eingerichtet. Weitere beteiligte Meldebehörden, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden, werden unterrichtet.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :2 Jahre

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

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