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Ausnahmegenehmigung Lagerung von Baumaterialien

Allgemeine Informationen

Die Lagerung von Baumaterialien auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar. Diese Sondernutzung ist ein Eingriff in den Straßenverkehr. Im Einzelfall ist eine Notwendigkeit nachzuweisen, dass öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen und nicht auf private Flächen ausgewichen werden kann.

Es ist daher notwendig vor Lagerung der Baumaterialien  eine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Lageplan/eine Skizze ist dem Antrag beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Lagerung von Baumaterial auf öffentlichen Flächen ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 33,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können.

Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann im Voraus erfragt werden. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Was sollte ich noch wissen?

Die Sondernutzungen müssen entsprechend den verkehrsrechtlichen Vorschriften gesichert und kenntlich gemacht werden (Schraffen, Beleuchtung,…). Die notwendigen Sicherungen sind der Ausnahmegenehmigung zu entnehmen.

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