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Baumaterial im öffentlichen Straßenraum lagern - Genehmigung beantragen

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Ohne Genehmigung darf kein Baumaterial auf öffentliche Flächen gestellt werden, da dies einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt. Es ist daher notwendig vor Aufstellung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Es fallen Gebühren abhängig von der Aufstelldauer an.

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Aufstellung zu stellen.

Rechtsgrundlage: § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)     

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