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Baumfällgenehmigung: Erteilung

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Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Um das Orts- und Landschaftsbild im Stadtgebiet Ronnenberg zu beleben und zu gestalten, zur Verbesserung des Kleinklimas und um eine nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern, werden in der Stadt Ronnenberg wertvolle Bäume, Sträucher und Hecken durch eine städtische Baumschutzsatzung geschützt.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie unser Online-Formular, um eine Baumfällung oder einen Rückschnitt zu beantragen. Im Antrag sind Standort, Gehölzart, gemessener Stammumfang sowie die geschätzte Höhe und Länge bei Hecken und der Grund für die Beseitigung anzugeben. 

Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Gebühren fallen an?

Es könnten Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Bitte beachten Sie bei Beantragung die näheren Regelungen der Ronnenberger Baumschutzsatzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Die Durchführung von Fäll- und Pflegemaßnahmen an Bäumen und Hecken ist aus Naturschutzgründen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerorts nicht erlaubt.

Im Siedlungsbereich ist der Artenschutz bei Fäll- und Pflegemaßnahmen zu beachten.

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