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Containerstellung im öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeine Informationen

Die Containergestellung auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar. Die vor genannten Sondernutzungen sind Eingriffe in den Straßenverkehr. Im Einzelfall ist eine Notwendigkeit nachzuweisen, dass öffentliche Flächen in Anspruch zu nehmen sind und nicht auf private Flächen ausgewichen werden kann. Es ist daher notwendig vor Aufstellung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Lageplan/eine Skizze bzw. eine Beschreibung des Aufstellortes ist dem Antrag beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Containerstellung auf öffentlichen Flächen ist mit Kosten verbunden, die in der Regel zwischen 33,25 € und 436,50 € liegen und maximal 767,00 € betragen können. 

Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann im Voraus erfragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Was sollte ich noch wissen?

Der/die Container müssen entsprechend den verkehrsrechtlichen Vorschriften gesichert und kenntlich gemacht werden (Schraffen, Beleuchtung, usw.). Die notwendigen Sicherungen sind der Ausnahmegenehmigung zu entnehmen.

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