Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Inhaltsbereich
Erschließungskostenbescheinigung
Allgemeine Informationen
Erschließungskostenbescheinigungen (Anliegerbescheinigung) sind Erklärungen der Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einer öffentlicher Straße. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Erschließungskostenbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB),
- Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG)
- Kanalbaubeiträge (§ 6 NKAG)
- Grundstücksanschlusskosten (§ 8 NKAG)
An wen muss ich mich wenden?
Die Bescheinigung erhalten Sie vom Team Technische Infrastruktur.
Alle sonstigen Erschließungskosten wie Wasser -, Gas -, Strom -, Telefon -, Kabelfernsehanschlüsse usw. sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein Antrag (siehe unten) mit Anschrift des Bauherrn und Lagebezeichnung des zu bebauenden Grundstückes benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren betragen z.Zt. 18,25 Euro.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben