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Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Der Antrag wird im Bürgerbüro, Chemnitzer Str. 2, entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Alternativ können Sie den oben verlinkten Online-Service nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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