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Herstellung einer Gehwegüberfahrt/ Zufahrt beantragen

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Eine Zufahrt verbindet ein Grundstück oder einen privaten Weg mit einer öffentlichen Straße zur Nutzung mit Fahrzeugen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Ihre Zufahrt Teile der Straße nutzen oder verändern müssen, zum Beispiel die die Fahrbahn, Geh- und Radwege, Seitenräume oder Entwässerungsanlagen, ist eine Erlaubnis erforderlich.  Ebenso ist eine Genehmigung einzuholen, wenn eine bestehende Zufahrt neu angelegt, verändert oder um eine weitere Zufahrt ergänzt werden soll. Die Antragstellung kann ausschließlich durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

Alle baulichen Änderungen an bestehenden Straßenanlagen müssen fachgerecht ausgeführt werden und den geltenden Sicherheitsanforderungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine Ausführung in Eigenleistung ist nicht zulässig.

Wichtig: Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Wer ohne Genehmigung in eine Straße eingreift, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Art des Eingriffs kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Voraussetzungen

Garagen, Einstellplätze, Carports usw. sind auf dem Grundstück so anzuordnen, dass sie über eine drei Meter breite Zufahrt erreichbar und nutzbar sind. Die baurechtlichen Vorgaben sowie die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStplVO) sind zu beachten.

Die endgültige Festlegung von Lage und Breite von Grundstückszufahrten erfolgt unter Abwägung des Interesses des Grundstückseigentümers und dem Interesse der Allgemeinheit durch Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und den Aspekten der Verkehrssicherheit.

Nicht zulässig sind Zufahrten in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen.

Bei Doppel- oder Reihenhäusern wird empfohlen, die Zufahrten grundstücksübergreifend zu bündeln – idealerweise je zwei Zufahrten an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lageplan/ Luftbild mit Darstellung der geplanten Zufahrt/ Bordabsenkung
  • Fotos
  • Ggf. Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung einer Hochbordabsenkung oder Grundstückszufahrt ist gebührenpflichtig und bemisst sich nach dem Stundentarif gem. der Anlage der Verwaltungskostensatzung (Nr. 7.1.4)

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