Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Steuerpflicht, Steuersätze und Ermäßigungsgründe werden in einer städtischen Hundesteuersatzung geregelt, welche die Gemeinde erlässt.
Jede/r Halter/in muss seinen Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach ihrer Geburt als angeschafft.
Als Hundehalter/in gilt der/diejenige der einen Hund/mehrere Hunde in seiner Wohnung/seinem Betrieb hält.