Als Kindertagespflege wird die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater in einem familiären Rahmen bezeichnet. Diese Betreuungsform ist vorrangig für Kinder unter 3 Jahren gedacht, sie wird aber auch bei älteren Kindern eingesetzt, um beispielsweise Randzeiten vor und nach Krippe, Kindergarten oder Schule/ Hort abzudecken.
Kindertagespflege ist nach §§ 22 und 23 SGB VIII neben Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Betreuungsform. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber Kindertageseinrichtungen gesehen.
Um für Eltern eine höhere Qualität der Betreuung sicherzustellen, vermittelt das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Ronnenberg ausschließlich geprüfte Tagespflegepersonen, die im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sind.
Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, kann eine solche Pflegeerlaubnis beantragen. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen (z.B. eigene Kinder, Wohnsituation) erteilt die Region Hannover die Erlaubnis für eine Betreuung von bis zu fünf Kindern. Seit 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen.