Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Inhaltsbereich
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
Externe Behörden
| Zulassungsstelle Region HannoverHildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilität/Kraftfahrzeug-Straße/KFZ-Zulassung-in-Stadt-und-Region/Kfz-Zulassungen-in-der-Region-Hannover/Zulassen-von-Kraftfahrzeugen |
Externe Ansprechpartner/in
| 32.22 - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten Rendsburger Straße 34 30659 Hannover E-Mail: teamkfz@region-hannover.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- ZBI (Fahrzeugschein)
- ZBII (Fahrzeugbrief)
- TÜV Bericht
- Diebstahlanzeige einer deutschen Polizeibehörde
- Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
- Verlusterklärung
Welche Gebühren fallen an?
Ab 31,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
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