Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 a BGB dar, so dass die Mietvertragsparteien sich in einem Interessenausgleich über eine angemessene Miete einigen können, ohne Vergleichsobjekte ermitteln zu müssen oder kostenaufwendige Gutachten erstellen zu lassen.
Der Mietspiegel 2025 ist da!
Ein gedrucktes Exemplar erhalten Sie im Bürgerbüro, Chemnitzer Str. 2 oder im Rathaus 3, Hansastr. 38 in Empelde.
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