Sie haben sich einen Gebrauchtwagen im Ausland gekauft und möchten wissen, welche Unterlagen Sie für die Zulassung benötigen?
Inhaltsbereich
Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges (im Ausland erworben)
Externe Behörden
| Zulassungsstelle Region HannoverHildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilität/Kraftfahrzeug-Straße/KFZ-Zulassung-in-Stadt-und-Region/Kfz-Zulassungen-in-der-Region-Hannover/Zulassen-von-Kraftfahrzeugen |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstellen der Region Hannover, wie z.B.: Wennigsen, Barsinghausen, Garbsen, Seelze, Wunstorf, Burgdorf, Burgwedel, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Region Hannover Bürgerbüro (Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover).
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen (Firmen) ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten.
- EVB Nummer (Versicherungscode)
- SEPA-Lastschriftmandat (Sollten Kontoinhaber/in und Halter/in abweichen, ist von beiden Personen eine Unterschrift nötig)
- Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- TÜV-Bericht aus Deutschland, ggf. TÜV gutachten nach § 21 StVZO
- COC Papier
- Kaufvertrag/Eigentumsnachweis
- Haben Sie ein Wunschkennzeichen (Reservierung möglich unter www.wunschkennzeichen.de)
- Benötigen Sie eine Feinstaubplakette?
Welche Gebühren fallen an?
Ab 35,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs außerhalb der EU ist zusätzlich eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
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