Sie haben sich einen Neuwagen in Deutschland gekauft und möchten wissen, welche Unterlagen Sie für die Zulassung benötigen? Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Kraftfahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen zugelassen werden. Von der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungspapiere und Kennzeichen.
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Zulassung eines Neufahrzeuges (im Inland erworben)
Externe Behörden
| Zulassungsstelle Region HannoverHildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilität/Kraftfahrzeug-Straße/KFZ-Zulassung-in-Stadt-und-Region/Kfz-Zulassungen-in-der-Region-Hannover/Zulassen-von-Kraftfahrzeugen |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstellen der Region Hannover, wie z.B.: Wennigsen, Barsinghausen, Garbsen, Seelze, Wunstorf, Burgdorf, Burgwedel, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Region Hannover Bürgerbüro (Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover).
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen (Firmen) ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30,00 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30,00 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten.
- EVB Nummer (Versicherungscode)
- SEPA-Lastschriftmandat (Sollten Kontoinhaber/in und Halter/in abweichen, ist von beiden Personen eine Unterschrift nötig)
- Fahrzeugbrief
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung/COC Papier
- Haben Sie ein Wunschkennzeichen (Reservierung möglich)
- Benötigen Sie eine Feinstaubplakette?
Welche Gebühren fallen an?
ab 28,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Ab 01.01.2015 ist eine Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ohne Halterwechsel möglich.
Die Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung. Diese können Sie in der Regel telefonisch anfordern. In der Regel wird die EVB-Nummer von der Versicherung umgehend per SMS, WhatsApp oder E-Mail zugesandt.
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen daher keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) ausfüllen.