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Aufgrabungsanzeige vor Beginn von Tiefbauarbeiten im Öffentlichen Verkehrsraum stellen

Hinweise und Kriterien für die Aufgrabungsanzeige

Hinweise und Kriterien für die Aufgrabungsanzeige

1. Fristen

    • Die Aufgrabungsanzeige ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn einzureichen

2. Voraussetzungen für den Baubeginn

3. Technische Auflagen 

    • Bei der Durchführung der Aufgrabungen sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten
    • Die Auflagen der ZTV-A StB sind zu beachten, welche die Anforderungen an die Wiederherstellung der Oberfläche beinhalten

3. Erforderliche Unterlagen zur Aufgrabungsanzeige (hochzuladen im Abschnitt „Dateiupload“)

    • Lageplan im Maßstab 1:1000
      (Der Aufgrabungsbereich muss eindeutig und klar erkennbar dargestellt sein)
    • Foto der Baustelle vor Beginn der Arbeiten

4. Erforderliche Unterlagen für die Fertigstellungsanzeige nach Beendigung der Arbeiten

    • Foto der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten
    • Verdichtungsnachweis vor Beginn der Aufgrabung
    • Verdichtungsnachweis nach Wiederherstellung der Oberfläche

*) Pflichtfelder