Bei einer Änderung des Geschlechtseintrags können Sie Ihre bisherigen Vornamen grundsätzlich beibehalten. Nur wenn ein eindeutig männlicher Vorname bei einem Wechsel in das weibliche Geschlecht (oder umgekehrt) nicht mehr passt, darf er nicht übernommen werden.
Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder ohne Geschlechtseintrag können frei wählen: Sie dürfen ausschließlich männliche, weibliche oder neutrale Vornamen bestimmen – oder eine beliebige Kombination daraus.
Wenn Sie bereits einen neutralen, weiblichen oder männlichen Vornamen führen und einen neuen Vornamen aus derselben Kategorie wählen möchten, ist dies nur zusätzlich, nicht als Ersatz, möglich.
Beispiel: Aus dem bisherigen Vornamen Peter (m) kann Peter Karsten (d) werden.
Bitte beachten Sie zudem:
-
Bisherige Namen, die zum neuen Geschlechtseintrag passen, müssen beibehalten und neu erklärt werden.
-
Weibliche Namen dürfen nicht durch andere weibliche; männliche nicht durch andere männliche und neutrale nicht durch andere neutrale Namen ersetzt werden.
-
Neutrale Namen dürfen in geschlechtsspezifische Namen geändert werden und müssen nicht beibehalten werden.
-
Wenn bisherige Namen ganz oder teilweise übernommen werden, kann die Reihenfolge der Vornamen frei neu festgelegt werden (eine zusätzliche Erklärung nach § 45a PStG ist dann nicht nötig).
-
Die Anzahl der Vornamen kann innerhalb der Höchstgrenze von maximal Vornamen verändert werden.
-
Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder ohne Eintrag dürfen ihre Vornamen frei wählen. Ein Zwang zur Wahl neutraler Vornamen besteht nicht. Haben Sie bereits einen männlichen oder weiblichen Vornamen, können Sie nur weitere aus derselben Kategorie ergänzen – ein Austausch ist nicht möglich.