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Antrag auf Containerstellung im öffentlichen Straßenraum

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Ohne Genehmigung dürfen keine Container auf öffentliche Flächen gestellt werden, da dies einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt. Es ist daher notwendig vor Aufstellung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Es fallen Gebühren abhängig von der Dauer der Containerstellung an.

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.

Rechtsgrundlage: § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)     

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