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Antrag auf Wiedergestattung nach Untersagung § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung - GewO

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Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen entsprechende Nachweise ein.
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Hinweis bei Wohnungswechsel: Wenn Sie nach der damaligen Gewerbeuntersagung umgezogen sind, dann sind die Bescheinigungen der Schuldnerkartei des Insolvenzgerichtes, des Finanzamtes und des Gewerbesteueramtes sowohl von den aktuellen als auch von den zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung zuständigen Behörde erforderlich.
Hier können Sie direkt die Nachweise hochladen.
Sie finden die Ausweisnummer oben rechts auf der Vorderseite Ihres Personalausweises.

*) Pflichtfelder