1. Fristen
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- Die Aufgrabungsanzeige ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn einzureichen
2. Voraussetzungen für den Baubeginn
3. Technische Auflagen
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- Bei der Durchführung der Aufgrabungen sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten
- Die Auflagen der ZTV-A StB sind zu beachten, welche die Anforderungen an die Wiederherstellung der Oberfläche beinhalten
3. Erforderliche Unterlagen zur Aufgrabungsanzeige (hochzuladen im Abschnitt „Dateiupload“)
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- Lageplan im Maßstab 1:1000
(Der Aufgrabungsbereich muss eindeutig und klar erkennbar dargestellt sein)
- Foto der Baustelle vor Beginn der Arbeiten
4. Erforderliche Unterlagen für die Fertigstellungsanzeige nach Beendigung der Arbeiten
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- Foto der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten
- Verdichtungsnachweis vor Beginn der Aufgrabung
- Verdichtungsnachweis nach Wiederherstellung der Oberfläche