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Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung eines Baugerüsts beantragen

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Ohne Genehmigung darf kein Baugerüst auf öffentliche Flächen gestellt werden, da dies einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt. Es ist daher notwendig vor Aufstellung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Es fallen Gebühren abhängig von der Aufstelldauer an.

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.

Rechtsgrundlage: § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)     

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