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Genehmigung für ein Haltverbot beantragen

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Ohne Genehmigung dürfen keine Haltverbote auf öffentlichen Flächen gestellt werden, da dies einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt. Es ist daher notwendig vor Aufstellung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier

Für die Ausnahmegenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer der Haltverbote. 

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Aufstellung, zu stellen.

Rechtsgrundlage: § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)     

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Antrag zur Aufstellung von Haltverboten (Zeichen 283 der Straßenverkehrsordnung)

Antrag zur Aufstellung von Haltverboten (Zeichen 283 der Straßenverkehrsordnung)

Vor dem Grundstück, gegenüber dem Grundstück, Straßenfläche, Parkbucht, Seitenstreifen etc.
Grund für das Haltverbot:*
Zu welchen Tageszeiten soll das Haltverbot bestehen (zum Beispiel 7-16 Uhr)
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