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Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen

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Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühr (mindestens 98,25 €) richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. 

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Rechtsgrundlage: § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)     

Bei Tiefbauarbeiten ist neben der verkehrsbehördlichen Anordnung eine Aufgrabungsanzeige beim zuständigen Baulastträger einzuholen. Für Gemeindestraßen kann hierfür unser Online-Formular verwendet werden. 

Antragstellende Person

Antragstellende Person

Vorname der Kontaktperson für diesen Antrag
Nachname der Kontaktperson für diesen Antrag
Kontaktdaten
Telefon*
Mobil
Angaben zur geplanten Arbeitsstelle

Angaben zur geplanten Arbeitsstelle

Sofern die Arbeiten im Auftrag erfolgen, bitte hier den Namen und die Kontaktdaten des Auftraggebers eintragen
Position der Arbeitsstelle
Bei Arbeitsstellen an Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen bitte die Straßenbezeichnung sowie die Station und den Abschnitt der Arbeitsstelle angeben.
Durch anklicken des Kontrollfeldes können Sie hier auf der Karte den genauen Standort markieren.
Zeitraum der Ausführung, Bauleitung und Verkehrssicherung
Bitte geben Sie an wann oder in welchem Zeitraum die Arbeiten ausgeführt werden.
Bitte geben Sie den Namen der Person an, die die Bauleitung inne hat.
Telefon - Bauleitung*
Bitte geben Sie den Namen der Person an, die für die Verkehrssicherung verantwortlich ist.
Telefon - Verkehrssicherung*
Ohne die erforderlichen Fachkenntnisse kann keine Genehmigung erteilt werden

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