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Grundsteuerreform Niedersachsen
Die Grundsteuer ist im Regelfall von den Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks (oder einer Eigentumswohnung) zu zahlen. Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.
Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Niedersachsen eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben. Dies können Sie bequem online über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de tun.
Die elektronische Abgabe erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Erklärung und beugt Übertragungsfehlern vor. ELSTER führt Sie schrittweise durch das Programm und die von Ihnen eingegebenen Daten werden direkt auf Plausibilität geprüft. Anschließend wird das gesamte Datenpaket auf sicherem Weg an das zuständige Finanzamt geleitet.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-hannover-land-ii-66906.html
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html