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Lärmschutz
Lärmaktionsplan
Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2022/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sogenannte Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Der Rat der Stadt Ronnenberg hat am 19.09.2019 den Lärmaktionsplan, 3. Stufe, beschlossen. Der Lärmaktionsplan 3. Stufe kann nebenstehend eingesehen werden.
In seiner Sitzung am 20.06.2024 hat der Rat der Stadt Ronnenberg den Beschluss gefasst, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans vorzunehmen.
In seiner Sitzung am 25.09.2024 hat der Rat der Stadt Ronnenberg dem Endbericht des Lärmaktionsplans für die Stadt Ronnenberg, 4. Stufe, zugestimmt. Dieser kann nebenstehend eingesehen werden.