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Steuern und Gebühren
Zur Deckung ihrer allgemeinen Ausgaben und für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen erhebt die Stadt Ronnenberg Steuern, Beiträge und Gebühren als kommunale Abgaben.
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Straßenreinigungsgebühren
- Frisch- und Schmutzwassergebühren
Die Energie- und Wasserversorgung Ronnenberg GmbH (EWA) erstellt seit dem 01.01.2010 eine gemeinsame Frisch- und Schmutzwasserabrechnung im Auftrag der Stadt Ronnenberg.
Grundsätzlich sind die oben angegebenen kommunalen Abgaben vierteljährlich, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen. Jährliche Zahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen jeweils zum 1. Juli vereinbart werden.
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Wenn Sie regelmäßig Geld an die Stadt Ronnenberg zahlen müssen, können Sie uns eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Lastschriftmandats erteilen.
Ihre Vorteile
- Wir kümmern uns um die rechtzeitige Abbuchung des fälligen Betrages von Ihrem Konto.
- Sie müssen nicht mehr daran denken, Ihren Dauerauftrag anzupassen, wenn sich der zu zahlende Betrag geändert hat.
Ihr SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet, Sie können dieses aber jederzeit widerrufen. Hierfür genügt eine formlose, schriftliche Erklärung an die Stadtkasse der Stadt Ronnenberg, Hansastr. 38, 30952 Ronnenberg.
