Die Lagerung von Baumaterialien auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar. Diese Sondernutzung ist ein Eingriff in den Straßenverkehr. Im Einzelfall ist eine Notwendigkeit nachzuweisen, dass öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen und nicht auf private Flächen ausgewichen werden kann.
Es ist daher notwendig vor Lagerung der Baumaterialien eine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung einzuholen.