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Gehwegüberfahrt/ Zufahrt beantragen

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Mit diesem Online-Formular wird die Genehmigung einer Zufahrt und einer dazugehörigen Bordabsenkung als Sondernutzung an städtischen Flächen gemäß § 18 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz beantragt. 

Für die Genehmigung fallen Verwaltungsgebühren an, auch im Falle einer Ablehnung. 

Bei Erteilung der Genehmigung wird Ihnen ein Link zur Mitteilung über den Beginn der Arbeiten sowie den Abschluss der Arbeiten zur Verfügung gestellt. 

Soweit die beantragte Sondernutzung Änderungen an vorhandenen öffentlichen Straßenanlagen (z.B. Straßenleuchten, Verkehrszeichen, Schaltschränken, Grünflächen etc.) erfordern, sind im Falle einer Genehmigung die Kosten für die Änderungen in voller Höhe durch den Antragstellenden zu tragen. 

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