Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen (z.B. den überbauten Flächen) oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Die Stadt Ronnenberg hat in Ihrer Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Auskunft hierüber erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung, ebenso wie die planmäßige Regenwasserversickerung eine Befreiung vom Anschlusszwang erfordert.